Weit mehr als 90 Prozent der Reifenschäden sind so genannte Einfahrschäden, bei denen nach dem Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche langsam die Luft entweicht. Diese Schäden dürfen gemäß der genannten Richtlinie bei einem Pkw repariert werden, wenn ihr Durchmesser nicht größer als sechs Millimeter ist - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde. Denn es kann sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon so geschädigt ist, dass er dann letzlich doch nicht mehr repariert werden kann. Fällt diese erste Prüfung positiv aus, wird anschließend die Schadensstelle an der Außen- wie an der Innenseite des Reifens begutachtet. Dabei wird der Fachmann kontrollieren, wie stark die Stahlfäden des Reifen-Unterbaus, der so genannten Karkasse, beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mit Hilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert.
„Das Ganze ist natürlich kostengünstiger als die Neubereifung der betroffenen Achsposition oder sogar der kompletten Achse", so sagt Verbandsexperte Drechsler. „Wurde eine mögliche Reparatur fachgerecht durchgeführt, ist der Reifen genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung.“ Doch nicht jeder, der mit Reifen handelt, kann sie auch reparieren. Deshalb sollten Autofahrer beschädigte Pneus ausschließlich durch spezialisierte Fachhandwerker begutachten und instand setzen lassen.
Quelle BRV
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